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Klinikum Bayreuth GmbH ändert Zugangsregelungen zum 1. September

Die Fallzahlen steigen wieder, die vierte Welle rollt an: Deshalb muss die Klinikum Bayreuth GmbH die Regeln für den Zutritt zu ihren Betriebsstätten jetzt verschärfen.

Ab Mittwoch, den 1. September 2021, brauchen Besucherinnen und Besucher gültige negative Tests. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Die Testzertifikate werden an den Eingängen kontrolliert – sie sind unabhängig davon, ob die Person geimpft oder genesen ist, notwendig. Grund dafür: Auch Genesene und Geimpfte können Überträger sein, manchmal ohne es selbst zu wissen, da bei ihnen die Erkrankung milde oder ganz ohne Symptome verlaufen kann. Gerade in Krankenhäusern treffen sie auf ein besonders verwundbares Klientel. Hier werden auch Patientinnen und Patienten behandelt, deren Immunsystem gezielt und geplant heruntergefahren wird, um sie behandeln zu können. Zudem würden eventuelle Ausbrüche zu Quarantänen und damit zu Einschränkungen der Behandlungskapazitäten führen. Dies will die Klinikum Bayreuth GmbH im Sinne ihrer Patientinnen und Patienten verhindern. Aktuelle Tests bieten dabei die größte Sicherheit.

Die Klinikum Bayreuth GmbH wird an ihren Betriebsstätten keine Tests anbieten. Einrichtungen für Corona-Tests sind im Internet unter der Adresse www.coronavirus.bayreuth.de zu finden. Dort gibt es auch Kontaktmöglichkeiten zu den Impfzentren.

© Klinikum Bayreuth GmbH