Elektronische Patientenakte startet 2025
Für Patientinnen und Patienten ist es sinnvoll, wichtige Gesundheitsdaten immer parat zu haben. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält ab dem kommenden Jahr automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Sie bündelt alle relevanten medizinischen Daten an einem sicheren digitalen Ort. Dort sind sie nicht nur für die Versicherten rund um die Uhr verfügbar, sondern gegebenenfalls auch für ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte. „Die Hoheit über die eigenen Daten behalten dabei stets die Nutzerinnen und Nutzer. Sie entscheiden, wer auf welche Dokumente zugreifen darf", erklärt Klaus Knorr, Direktor der AOK in Bayreuth.
ePA räumt auf mit Zettelwirtschaft
Bisher lagern viele medizinische Dokumente noch in Akten an unterschiedlichen Orten wie Arztpraxen oder Krankenhäusern. Andere Unterlagen wie Rezepte, Röntgenbilder oder gefaxte Befunde besitzen die Patientinnen und Patienten nur in Papierform oder gehen im Laufe der Zeit verloren. „Mit der ePA ändert sich das, statt einer persönlichen ‚Zettelwirtschaft' haben Versicherte ihre medizinischen Dokumente digital geordnet vorliegen", so Klaus Knorr. Patientinnen und Patienten bekommen dadurch auch einen besseren Überblick über ihren Gesundheitszustand. In der ePA sehen sie transparent, welche medizinischen Daten es über sie gibt, etwa zu Allergien oder Vorerkrankungen.
ePA kann Leben retten
Vor allem aber verbessert die ePA den Austausch zwischen Patientinnen, Patienten und den Akteuren des Gesundheitswesens. Bei einer Einweisung ins Krankenhaus können sich die Behandelnden in der ePA schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten verschaffen. Bei einem Arztwechsel entfallen lange Vorgespräche. „Außerdem können unnötige Doppeluntersuchungen aufgrund fehlender Unterlagen vermieden werden, wenn alle bisherigen Maßnahmen transparent in der ePA aufgelistet sind", so Klaus Knorr. Zudem helfen in der ePA abgelegte Medikationspläne dabei, gesundheitsschädliche Wechselwirkungen verschiedener Medikamente zu verhindern.
So funktioniert die elektronische Patientenakte
Alle Versicherten erhalten ab 2025 von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Patientenakte (ePA), in der sie medizinische Dokumente digital ablegen und verwalten können. Daraus ergeben sich viele Vorteile, aber auch einige Fragen.
Wie komme ich zu meiner ePA?
Um eine ePA zu erhalten, musste man sich bisher aktiv anmelden. Dieser Aufwand fällt in Zukunft weg. Ab 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Anmeldung und stellen ihren Versicherten eine persönliche ePA zur Verfügung. Der Zugang wird so deutlich vereinfacht. Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten dafür eine eigene kostenfreie App an, die man in den entsprechenden Stores im Internet herunterladen kann. Um diese Apps, wie zum Beispiel die AOK-Mein-Leben (AML)-App, nutzen zu können, ist ein Smartphone empfehlenswert mit Betriebssystemen ab Android-Version 8 oder iOS 15. Ältere Betriebssysteme sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr vorgesehen. Sobald die App auf dem Smartphone verfügbar ist, kann die Registrierung starten.
Wie funktioniert die Registrierung?
Für die Registrierung sieht die AOK wie auch andere gesetzlichen Krankenkassen eine Anmelde- bzw. Identifikations-App vor, die die Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt durch den Registrierungsvorgang führt. Ist dieser Prozess einmal durchlaufen, können die Versicherten dann in der Regel alle Online-Produkte ihrer Krankenkasse nutzen. Zur Anmeldung benötigt man seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit dazugehöriger PIN oder alternativ einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wer noch keine PIN zur eGK der AOK hat, kann diesen online anfordern unter www.aok.de/bayern/egkpinanfordern. Ein Nachweis der Identität über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post ist etwas aufwändiger, aber ebenfalls möglich. Um die Datensicherheit zu erhöhen, legen die Nutzerinnen und Nutzer zudem ihre digitale Identität mit der sogenannte GesundheitsID fest. Dazu gibt man zwei Mal einen selbstgewählten identischen sechsstelligen Zahlencode ein. Mit der GesundheitsID können sich Versicherte unverwechselbar online ausweisen.
Wird es Pflicht, die ePA zu nutzen?
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Versicherte können auch in Zukunft selbst entscheiden, ob sie ihre Gesundheitsversorgung mit der ePA digital unterstützen und optimieren wollen. Wer sich gegen die Erstellung seiner ePA entscheidet, muss grundsätzlich keine Einbußen in der Qualität seiner medizinischen Versorgung befürchten. Es kann aber sein, dass ohne die ePA wichtige Informationen über frühere Behandlungen, Diagnosen oder mögliche Allergien nicht so schnell verfügbar sind. Das könnte in einem Notfall zu Verzögerungen führen.
Muss ich bis nächstes Jahr auf die ePA warten?
Wer jetzt schon testen will, wie die ePA funktioniert, kann sich bereits heute beispielsweise die AOK-Mein-Leben-App in den App-Stores herunterladen. So kann man die aktuelle Version der ePA schon jetzt ausprobieren, muss aber im Januar einige Schritte durchführen, um die gespeicherten Daten auf die neue „ePA für Alle" umzuziehen. Die App führt durch den Prozess, nachdem man das entsprechende Update durchgeführt hat. Wer sich den Datenumzug ersparen will, sollte warten, bis im Laufe des Januars die ePA automatisch für alle Versicherten angelegt wird.
Für weitere Fragen rund um das Thema ePA hat die AOK Bayern für ihre Versicherten einen Beratungsservice eingerichtet, per Telefon unter 089 74265 503403 oder per E-Mail über epa@service.by.aok.de. Weitere Informationen zur ePA gibt es auch online unter www.aok.de/bayern/epainfos.
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