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Auch ohne Einserabitur besteht für junge Leute die Möglichkeit zur Absolvierung eines Medizinstudiums

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat die beschlossene Landarztquote als wichtiges Signal für die Menschen auf dem Land bezeichnet.

Die Ministerin erläuterte: "Seit 2014 habe ich mich für die Einführung einer Landarztquote eingesetzt – und jetzt ist der Weg dafür frei. Künftig werden bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben – das sind rund 110 Studienplätze jährlich. Dafür verpflichten sie sich, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist. Wir gehen davon aus, dass viele dabei eine enge Bindung an ihren Arbeitsort aufbauen und auch nach den zehn Jahren dort bleiben werden."

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die Administration und das Monitoring zuständig sein. Es hat bereits mit den Vorbereitungen begonnen.

Huml erläuterte: "Das erste Bewerbungsverfahren soll im Februar 2020 stattfinden, das erste Auswahlverfahren dann im Frühjahr/Sommer 2020. Im Wintersemester 2020/2021 können die ersten erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber ihr Studium beginnen."

Das Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) sieht ein zweistufiges Auswahlverfahren vor. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf und die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit.

Auf der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt. Daran nehmen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber teil, die sich in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens qualifiziert haben. Die Regelungen zur Landarztquote im Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und bilden damit die Basis für das anschließende Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Die über die Landarztquote ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten beginnen ihr Studium jeweils im Wintersemester an allen medizinischen Fakultäten in Bayern.

Huml unterstrich: "Auch die Nachwuchsgewinnung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst insbesondere außerhalb von Ballungsräumen gestaltet sich schwierig. Deshalb wird mit der Verabschiedung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes auch eine 1-Prozent-ÖGD-Quote zum 1. Januar 2021 eingeführt. Denn klar ist: Wir müssen die hohe Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mehr in den Vordergrund rücken."

Mit der ÖGD-Quote wird 1 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten, die sich verpflichten, nach Abschluss der Weiterbildung für eine Dauer von zehn Jahren ausschließlich im Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Gebieten tätig zu sein, für die ein besonderer öffentlicher Bedarf nach Art. 7 festgestellt wurde. Die Ministerin erläuterte: "Der ÖGD ist essentiell für die Prävention und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Er nimmt hier wesentliche Aufgaben in der Beratung, Untersuchung und Überwachung wahr, besonders in der Hygiene und im Infektionsschutz."

Huml fügte hinzu: "Bayern hat die ersten Weichen für die Gewinnung von Ärztenachwuchs bereits frühzeitig gestellt und als eines der ersten Bundesländer ein eigenes Programm aufgelegt: das Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Im Doppelhaushalt sind dafür rund 15,3 Millionen Euro vorgesehen. Damit wird unter anderem die Niederlassung von Hausärzten und bestimmten Facharztgruppen sowie Psychotherapeuten mit bis zu 60.000 Euro gefördert. Dieses Programm ist sehr erfolgreich: So konnten bisher 555 Niederlassungen und Filialbildungen unterstützt werden, darunter 446 Hausärztinnen und Hausärzte."

Die Ministerin fügte hinzu: "Mit einem Stipendienprogramm wurden außerdem bislang 235 Medizinstudierende unterstützt, die sich verpflichtet haben, nach dem Studium ihre fachärztliche Weiterbildung im ländlichen Raum zu absolvieren und anschließend mindestens fünf Jahre dort tätig zu sein. Sie erhalten ein Stipendium in Höhe von 600 Euro pro Monat für maximal vier Jahre." Darüber hinaus fördert das bayerische Gesundheitsministerium mit bis zu 500.000 Euro 15 innovative medizinische Versorgungskonzepte (IMV).

Huml betonte: "Bayern schafft zudem rund 350 neue Medizinstudienplätze und hat damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Mittelfristig bis zu 252 zusätzliche Medizinstudienplätze für Studienanfänger jährlich werden an der Universität Augsburg geschaffen. Hinzu kommen 100 neue Medizin-Studienplätze jährlich am Medizincampus Oberfranken in Bayreuth. Ich würde mir wünschen, dass alle Länder ihre Studienplatzkapazitäten in ähnlicher Weise erhöhen."

Bundesweiter Vorreiter ist Bayern auch mit dem im Juli 2018 gestarteten Ausbildungsprogramm "Beste Landpartie Allgemeinmedizin" (BeLA) der Technischen Universität München und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die Ministerin erläuterte: "Das Programm soll zeitnah auch auf weitere Regionen des Freistaats ausgeweitet werden."

Bei "BeLA" arbeiten Kliniken als anerkannte Lehrkrankenhäuser der beteiligten Regionen mit Hausarztpraxen zusammen. Das Programm zeichnet sich durch eine intensive Betreuung der Medizinstudierenden in den Lehrkrankenhäusern und Hausarztpraxen aus. Hervorzuheben sind auch die zusätzlichen Angebote zur Einbindung der Studierenden in die jeweilige Region wie etwa Wohnungsangebote, Projektarbeit oder Notdienstwochenenden, praxisnahe zusätzliche Ausbildungsinhalte und eine intensive Betreuung durch Mentoren.

"BeLA" war zum Wintersemester 2018/19 zunächst an den südbayerischen Standorten Dillingen, Mühldorf am Inn und Eichstätt/Kösching gestartet. Im Sommersemester 2019 begann "BeLA Nord" dann auch in den nordbayerischen Modellregionen Forchheim/Ebermannstadt, Kulmbach/Stadtsteinach, Weißenburg/Gunzenhausen und Scheßlitz/Burgebrach.

Textquelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesudheit und Pflege